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Was Sie zur Provision wissen sollten
Seit dem 1. Juli 2023 gilt in Österreich bei der Vermittlung von Mietwohnungen das Bestellerprinzip (§ 17a Maklergesetz). Für Wohnungssuchende hat sich damit einiges geändert.
Wer zahlt die Maklerprovision bei einer Mietwohnung?
Wer den Makler zuerst beauftragt, zahlt - in der Praxis meist die Vermieterseite. Ein Abwälzen auf die andere Partei oder ein Aufteilen der Provision ist nicht zulässig. Mietwohnungen, die über Plattformen von Maklern angeboten werden, sind für Suchende daher in der Regel provisionsfrei.
Gilt das auch beim Kauf?
Nein. Das Bestellerprinzip betrifft ausschließlich die Vermietung von Wohnimmobilien. Beim Kauf und bei Gewerbeobjekten bleibt es bei den bisherigen Regeln, dort wird die Provision üblicherweise zwischen den Parteien vereinbart.
Was tun, wenn trotzdem Provision verlangt wird?
Lassen Sie sich schriftlich geben, wer den Auftrag erteilt hat. Wird von Ihnen als Mietinteressent eine Provision verlangt, obwohl die Vermieterseite den Makler beauftragt hat, ist das unzulässig - die Arbeiterkammer und die Mietervereinigung prüfen solche Fälle.
Was leistet ein Makler beim Verkauf?
Zum Leistungsbild gehören Bewertung, Exposé und Vermarktung, Besichtigungen, die Prüfung von Unterlagen wie Grundbuch und Energieausweis sowie die Begleitung bis zum Vertrag. Der Energieausweis ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben und muss bereits im Inserat angegeben werden.
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Stand: Juni 2026 · Angaben ohne Gewähr - Adressen, Telefon und Anbieter ändern sich; bitte vor Kontaktaufnahme direkt bestätigen.
Provision: Bestellerprinzip seit 2023
Bei der Vermietung von Wohnungen gilt in Österreich seit 1. Juli 2023 das Bestellerprinzip: Die Maklerprovision zahlt in der Regel, wer den Makler beauftragt - bei der Wohnungssuche also meist nicht mehr die Mieterseite. Beim Kauf bleibt die Provision frei vereinbar; klären Sie Höhe und Leistungen am besten vorab.